Lohn- und Beitragsabrechnung
LOHN- UND BEITRAGSABRECHNUNG
STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSGANGS: 600
ERWERBBARE QUALIFIKATION: BERUFSQUALIFIKATION
BERUFSBILD
Die Fachkraft erstellt Lohnabrechnungen, analysiert Arbeitsverträge und berechnet die Vergütung der Beschäftigten.
Die Berufsqualifikation ist für den Einstieg in Unternehmen der Branche sowie für die selbstständige Tätigkeit in Zusammenarbeit mit Steuerberatungs- und Arbeitsrechtsbüros von grundlegender Bedeutung.
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundzüge der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Vorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Vorbeugung und zum Schutz an Arbeitsplätzen (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundzüge der Regelungen zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch in Bezug auf Merkmale und Formen typischer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen
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Grundzüge des geltenden Steuersystems
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Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Branchenspezifische Vorschriften
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Steuerbereich
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Praxis
