Ausbildungskurs für Make-up-Artist und Visagist
AUSBILDUNGSKURS FÜR MAKE-UP-ARTIST UND VISAGIST: STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 600 STUNDEN
ERWORBENER ABSCHLUSS: BERUFLICHE QUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS Die Fachkraft führt Behandlungen durch, die für unterschiedliche Hautprobleme und Hauttypen geeignet sind. Sie beherrscht die Arbeit mit den verschiedensten Make-up-Arten je nach Typ und Merkmalen des Gesichts. Sie kennt die Techniken für das Auftragen von Theater-Make-up und die Wirkung von Licht auf das Gesicht. Der Erwerb der beruflichen Qualifikation ermöglicht die Beschäftigung in Kosmetikstudios.
TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundzüge von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorspezifische Vorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Modalitäten und Merkmale typischer und atypischer Verträge. Die Tarifverhandlungen
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Grundzüge des geltenden Steuersystems
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Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Gesicht und Haut: Kenntnisse über Merkmale und Typen, Pflege, Analyse und Behandlungen
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Make-up-Techniken, Farbabstimmung, Hervorhebung von Gesichtszügen und Gesichtsformen
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Make-up-Arten für den täglichen Gebrauch und für besondere Anlässe
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Im Theater verwendete Make-up-Arten: theoretische und praktische Kenntnisse, Lichteffekte
