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Kurse

Kosmetiker/in (theoretische Ausbildung) Gesetz 1/90

Kosmetiker/in (theoretische Ausbildung) Gesetz 1/90

STUFE I

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: BESITZ DER IN ART. 3 ABSATZ B und C DES GESETZES 1/90 VORGESEHENEN VORAUSSETZUNGEN**-**ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE

DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 300 STUNDEN

ERWERBBARER ABSCHLUSS: BERUFLICHE QUALIFIKATION

BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS

Die Fachkraft hat bereits eine Zeit qualifizierter beruflicher Tätigkeit in Vollzeit als Arbeitnehmer/in oder Mitarbeiter/in für einen Mindestzeitraum von 3 Jahren in einem Kosmetikunternehmen absolviert.

TECHNISCH-FACHLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN

BASISMODULE:

  • Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften

  • Grundlagen von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägiger sektoraler Rechtsvorschriften

  • Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Anwendung der Werkzeuge

  • Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)

  • Grundlagen der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Merkmale und Modalitäten von Standard- und atypischen Arbeitsverträgen. Tarifverhandlungen

  • Grundlagen des geltenden Steuersystems

  • Grundlagen des Project Financing: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit

SPEZIALISIERUNGSMODULE:

  • Professionalität

  • Informatik

  • Unternehmertum

Für weitere Informationen können Sie das Kontaktformular unter dieser Adresse verwenden: Kontaktieren Sie uns

oder unter 0823.642011 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr oder von 15:00 bis 20:00 Uhr anrufen.