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Kurse

Kosmetikerin/Kosmetiker (Spezialisierung) Gesetz 1/90

KOSMETIKERIN/KOSMETIKER (SPEZIALISIERUNG) GESETZ 1/90

STUFE I

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: BERUFLICHE QUALIFIKATION ALS ANGESTELLTE/R KOSMETIKER/IN ODER ERFÜLLUNG DER VORAUSSETZUNGEN GEMÄSS ART. 3 ABSATZ A DES GESETZES 1/90

DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 900 STUNDEN

ERREICHBARER ABSCHLUSS: BERUFLICHE QUALIFIKATION

BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS

Die Fachkraft ist in der Lage, spezifische Geräte zu verwenden und komplexe Behandlungen durchzuführen. Der Kurs dient der Weiterbildung, durch die die Kosmetikerin bzw. der Kosmetiker dank vertiefter Kenntnisse des Körpers und der Beurteilung verschiedener Hautunreinheiten neue Methoden erwirbt. Er umfasst eine technisch-berufliche sowie eine informatique Ausbildung im Zusammenhang mit der unternehmerischen Ausübung der Tätigkeit als Kosmetiker/in.

GRUNDMODULE:

  • Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften

  • Grundzüge der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften

  • Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge

  • Vorschriften zur Vorbeugung und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)

  • Hinweise zu den Rechtsvorschriften über Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf Modalitäten und Merkmale typischer und atypischer Arbeitsverträge. Die Tarifverhandlungen

  • Hinweise auf das geltende Steuersystem

  • Hinweise auf Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit

SPEZIALISIERUNGSMODULE:

  • Kosmetologie

  • Dermatologie

  • Technik

  • Diätetik

Für weitere Informationen können Sie das Kontaktformular unter folgender Adresse verwenden: Kontaktieren Sie uns

oder die Nummer 0823.642011 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr oder von 15:00 bis 20:00 Uhr anrufen.