O.P.I. Fachkraft für die Arbeit mit Kindern
O.P.I. Fachkraft für die Arbeit mit Kindern
STUFE II
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: Vollendetes 18. Lebensjahr
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: Einjährig
ERREICHBARE ABSCHLUSSQUALIFIKATION: Berufsqualifikation
BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS
Die Fachkraft plant und setzt sozialpädagogische Dienstleistungen und Maßnahmen für die frühe Kindheit, die Jugend und die Familie um sowie kulturelle und Freizeitinitiativen, die auf Sozialisation und die Entwicklung von Wachstums- und Beziehungsfähigkeiten ausgerichtet sind. Sie führt Unterstützungsaktivitäten mit oder für Familien in Schulen, Einrichtungen und direkt im Gebiet durch (Straßenanimation).
Die Berufsqualifikation ist grundlegend für den beruflichen Einstieg in öffentliche und private Einrichtungen für Kinder.
TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundlagen der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Anwendung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Hinweise zu den Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf Merkmale und Formen typischer und atypischer Verträge. Tarifverhandlungen
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Hinweise auf das geltende Steuersystem
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Hinweise zur Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Technisch-beruflicher Bereich
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Institutioneller und gesetzlicher Bereich
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Sprachlicher Bereich
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Sozial-psycho-pädagogischer und didaktischer Bereich
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Sozial-gesundheitlicher Bereich
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Statistischer und informatischer Bereich
