ERSTE HILFE UND AUFFRISCHUNGSKURS
Der 12-stündige Kurs wird gemäß den Inhalten des Gesetzesdekrets 81/08 in seiner geltenden Fassung organisiert, das den Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer über die Verfahren im Zusammenhang mit der Ersten Hilfe zu informieren (Artikel 36, Absatz 1, Buchstabe B). Ziel des Kurses ist es, die für die Sicherheit zuständigen Beschäftigten mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut zu machen, die in bestimmten Situationen von Unwohlsein anzuwenden sind, um einen möglichst erfolgreichen weiteren medizinischen Einsatz zu gewährleisten.
Die Kursinhalte sind folgende:
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Erste Hilfe (Aufgaben des Ersthelfers; nutzlose oder schädliche Maßnahmen);
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die Ausrüstung des Ersthelfers;
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Selbstschutz vor Risiken der Hilfeleistung;
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das Management des medizinischen Notfalls und die Rettungskette (Alarmierung, Informationssammlung, wann ein Patient bewegt werden soll);
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Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislauf- und Atmungssystems;
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Herz-Kreislauf-Stillstand und kardiopulmonale Wiederbelebung;
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Verlegung durch unbeabsichtigtes Verschlucken eines Fremdkörpers;
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das ABCDE-Schema beim Traumapatienten;
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Traumata;
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Haut- und Schleimhautverletzungen;
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Amputation;
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thorakoabdominelle Traumata und Verletzungen;
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Blutungen;
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wichtige medizinisch relevante Syndrome;
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frühe Bewusstseinsstörungen (Präsynkope und Synkope);
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Erkrankungen am Arbeitsplatz;
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Notfalltransporte.
Die Auffrischung dauert 4 Stunden.
