Arbeitssicherheit / Modul A für ASPP und RSPP
Grundkurs, gültig für jeden ATECO-Makrobereich, verpflichtend sowohl für neu ernannte RSPP als auch ASPP. Die Teilnahme an Modul A gilt als dauerhafter Fortbildungsnachweis. Die Inhalte des Ausbildungswegs, die Anforderungen an die Schulungsträger sowie die Berufs- und Bildungsnachweise für ASPP und RSPP, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets 195/2003 benannt waren, wurden im Rahmen der Staat-Regionen-Konferenz mit Beschluss Nr. 2407 vom 26. Januar 2006 festgelegt. Die Regionen regeln durch eigene Maßnahmen die Anerkennung der Kurse und der Qualifikationen der geschulten Personen. Dieser Kurs wird in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchgeführt und gehört zur verpflichtenden Ausbildung gemäß Gesetzesdekret 195/2003. Alle Dozenten sind Fachleute im Bereich Sicherheit mit langjähriger Erfahrung.
