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Kurse

ARBEITSSICHERHEIT – RSPP (ARBEITGEBER)

Der Kurs richtet sich an Arbeitgeber und basiert auf dem Gesetzesdekret 81/08, ergänzt und geändert durch das Gesetzesdekret 106/09, das den konsolidierten Text zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bildet. Er ist ein grundlegendes Element im Bereich der Sicherheit, da er den wichtigsten Garanten der Sicherheit innerhalb des Unternehmens über die Regeln und Verhaltensweisen informiert, die zum Schutz der Arbeitsumgebung und vor allem der dort arbeitenden Personen einzuhalten sind.

Die Kursinhalte sind folgende:

  • die Organisation der Prävention im Unternehmen;

  • der Dienst für Prävention und Schutz vor Risiken, die verantwortliche Person und die Mitarbeitenden;

  • die Risikobewertung und das Risikobewertungsdokument (DVR);

  • die Verwaltung von Werk-, Dienstleistungs- oder Lieferverträgen;

  • das Notfallmanagement;

  • die arbeitsmedizinische Überwachung und der Betriebsarzt;

  • die Information der Beschäftigten;

  • die Vertretung der Beschäftigten;

  • die Überwachung der Anwendung der Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;

  • die Aussetzung der unternehmerischen Tätigkeit;

  • die Dokumentationspflichten;

  • die Organisations- und Managementmodelle für Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen.