Techniker für Prävention, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz
Techniker für Prävention, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz
STUFE II
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: ABSCHLUSS DER OBERSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 600 STUNDEN
ERWERBBARER ABSCHLUSS: BERUFSQUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFSBILDES
Die Fachkraft ist zuständig für Prävention, die Überprüfung von Unfällen und Krankheiten, die Qualität von Lebensmitteln und Getränken, die Meldung festgestellter Unregelmäßigkeiten sowie die Kontrolle der Hygiene- und Sicherheitskriterien in Wohn- und Arbeitsumgebungen. Außerdem nimmt sie an Studien-, Lehr- und Beratungstätigkeiten teil, trägt zur Ausbildung des Personals bei und arbeitet direkt an dessen Fortbildung und Forschung mit.
Die Berufsqualifikation ist entscheidend für den Berufseinstieg in Unternehmen oder als externer Berater.
TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
GRUNDLEGENDE MODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundlagen der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Vorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundlagen der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Modalitäten und Merkmale typischer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen
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Grundlagen des geltenden Steuersystems
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Grundlagen der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Richtlinien
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Unternehmenssystem
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Überwachung
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Prävention
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Sicherheit
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Hygiene
